Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen

RWA-Anlagen müssen eine schnelle und effektive Entrauchung von Gebäuden ermöglichen. Um die Funktionssicherheit langfristig zu gewährleisten, sind regelmäßige Wartungen und Instandsetzungen unumgänglich.

Für die ordnungsgemäße Einsatzbereitschaft und Instandhaltung ist der Bauherr oder Betreiber verantwortlich und gesetzlich verpflichtet. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich von einem Sachkundigen gewartet werden und nach der technischen Prüferordnung alle 3 Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden.

DIN 57833, 18232, 31051, sowie die VdS/ CEA-Richtlinie 4020

Die 3-jährige Prüfung hebt nicht die kürzeren Wartungsintervalle auf!

Sie wünschen ein Angebot über die Wartung Ihrer RWA-Anlage? Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage!